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Eintritt Württembergs in die Branntweinsteuergemeinschaft
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 130 a Staatsministerium
Staatsministerium >> K Geschäftsbereich des Finanzministeriums
(1879) 1887 - 1898
Enthält u.a.: Reichsgesetze über die Besteuerung des Branntweins vom 24.06.1887 und über die Steuerfreiheit des Branntweins zu gewerblichen Zwecken vom 19.07.1879 nebst vorläufigen Ausführungsbestimmungen von 1887; Gesetz betr. den Eintritt Württembergs in die Branntweinsteuergemeinschaft vom 17.09.1887; Verordnung betr. die Besteuerung des Branntweins im Königreich Württemberg vom 23.09.1887; reichsgesetz vom 04.04.1898 über die anderweitige Festsetzung des Gesamtkontingents der Brennereien; Gesetz betr. den Anteil Württembergs an dem Gesamtkontingent der Brennereien vom 28.06.1898
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.