Severinus Mayer, seßhaft zu Ofterdingen, wegen strafbarer Handlungen am 8. Juni 1557 im Turm des Abts Sebastian von Bebenhausen zu Lustnau gef., aus besonderer Gnade am 17. Juni wieder freigel., schwört nach erneuter Bestrafung U. S. Mayer war 1557 wegen folgender Straftaten gefangengenommen worden: Er hatte einem Metzger aus Rottenburg a.N. ein Kalb zum Verkauf angeboten und ihn dabei um 5 Batzen betrogen; außerdem hatte er für die Armbrustschützen aus Ofterdingen in Boll ohne deren Wissen ein Morgenmahl bestellt und vom Wirt 4 Batzen geliehen, um sich angeblich für das Schießen eine Armbrust zu kaufen. Weiterhin hatte er den fürstlichen Befehl mißachtet, die 18 fl zurückzuzahlen, die er sich in Schorndorf während der Be satzung geliehen hatte und schließlich in Hechingen und Rottenburg die Wirte um 2 fl geprellt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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