Erzbischof Hermann von Köln, der von Bischof Simon von Paderborn u.
dem größeren Teil des Pad. Domkapitels zum Coadjutor und nach Simons Tod zum
Administrator bestimmt worden ist, ernennt mit Konsens seines Domkapitels
seinen Rat Bernhard zur Lippe zum Stiftverweser und hält diesen
schadlos.