Obligation des Christoph Bernhard von Galen, Fürstbischof zu Münster, in der er bezeugt, dass er mit Zustimmung des Domkapitels zum Ankauf von Ländereien für die zu erbauende fürstliche Residenz in Coesfeld, da das Amtshaus zu Horstmar stark in Mitleidenschaft gezogen wurde, vom Ramsdorfer Richter Wessel Brockausen und vom dortigen Bürgermeister Hermann Ebler ein Kapital in Höhe von 780 Reichstalern gegen Zahlung der jährlichen Einkünfte des im Kirchspiel Ramsdorf im Weseke gelegenen Erbes Meßing mit allen Zubehör, Gerechtigkeiten, Gefällen, anfallender Mast etc. aufgenommen habe. Es folgen Ausführungen zur Schadloshaltung und Loskündigung. Ankündigung des Siegels der fürstlichen Kammer und des Domkapitels sowie Unterschriftsankündigung des Landesherrn. Rückzahlungsvermerk vom 4. November 1715

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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