1590 Feb. 17 Michael Offinger zu Unterschneidheim und seine Ehefrau Anna, Hintersassen des DO, verkaufen mit Zustimmung Herrn Volperts von Schwalbach, Landkomtur der Ballei Franken, Komtur zu Ellingen und Nürnberg DO, um 470 fl Erhard Wolffart, DO-Vogt zu Dinkelsbühl, ihre freieigene Gerechtigkeit an ihrem Gut zu Unterschneidheim; das Gut gehört zum DO-Vogtamt Dinkelsbühl, umfaßt Haus, Hof, Stadel, Fischgraben [sic!] und Garten samt 5 Morgen 1 1/2 Viertel Acker, 2 Tagwerk 1 Viertel Wiese und 2 Morgen 1 Viertel Holz in gen. Lagen, letzteres als Viertelsanteil an mit anderen gemeinschaftlichen 9 Morgen Holz. Die A. versprechen Fertigung und Gewere und verpflichten sich, nachdem sie das Gut dem Vogt aufgetragen und von ihm zu Erblehen empfangen haben, an Eides Statt, das Gut in rechter Ordnung zu halten und künftig - beginnend 1590 - jährlich um den 29. Sept. (Michael) dem Vogt zu Dinkelsbühl zusätzlich zu Geld und Zins von 2 fl und 1 Fastnachtshenne eine Herrengült von 5 fl Wisgeld (Wißgelt), 1 Malter Dinkel und 1 Malter Hafer zu liefern, Bußen und Frevel zu zahlen und Frondienste zu leisten. Das Hauptrecht beträgt 1 Kuh, der Handlohn den zehnten Pfennig. Sr.: 1) Jakob Hörner, Bürger und des Großen Rats, und 2) Martin Vischer, Stadtschreiber, beide zu Dinkelsbühl Ausf. Perg. besch. - 2 Sg. in Holzkapsel, 1. mit, 2. ohne Deckel - Rv.: ...; Vererbbrieff No. 1, jetzt Georg Biller; Hannß Walter; Caspar Nagler Prov.: Amt Dinkelsbühl, Vogteiamt Schneidheim RSig.: 73; Lit. Sb ASig.: Bü 20; 219