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Testamentsvollstrecker der Maria Hoffschmitt ./. deren Ehemann Henrich Hesselman. Die Kläger wollen dem Beklagten den Nachlass seiner Frau nicht herausgeben, weil er diese ständig misshandelt hat.
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Testamentsvollstrecker der Maria Hoffschmitt ./. deren Ehemann Henrich Hesselman. Die Kläger wollen dem Beklagten den Nachlass seiner Frau nicht herausgeben, weil er diese ständig misshandelt hat.
Enthält: Als Zeugen hierüber werden i. J. 1609 vernommen: 1. Schumacher Berendt Sprackel, 31 J. alt; 2. Witwe Johan Kreickelbeck, geb. Alheit Weling, 50 J. alt; 3. Katharina, Witwe Johan Tebbetman, Lichtmutter zu Martini, 47 J. alt; 4. Wülner Heinrich Brüning, 60 J. alt; 5. Henrich Köbbing, Kaplan an Martini.