Matthäus Thommann von Attenhofen [Stadt Weißenhorn/Lkr. Neu-Ulm] bekennt, dass ihm die Pfleger Sigmund Baldinger und Samuel Moll sowie der Hofmeister Johann Höpp des Heiliggeistspitals in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch 261/2, 254] auf Lebenszeit ein Gütlein des Spitals in Attenhofen, das zuvor der verstorbene Anton Spiegler bewirtschaftet hat [vgl. A Urkunden 4233 von 1601 Februar 23], verliehen haben. Er verpflichtet sich, das Gütlein in gutem Kulturzustand zu halten, nichts von seinen Zugehörungen zu verpfänden oder zu verkaufen und dem Spital davon jährlich 3 Malter Roggen und 2 Malter Hafer Weißenhorner Maß, 5 Schilling Heller, 1 Viertel Öl, 1 Gans, 4 Herbsthühner und 1 Fastnachtshuhn nach Ulm zu liefern. Bei Säumnissen in der Lieferung der Abgaben, unsachgemäßer Bewirtschaftung sowie nach seinem Tod fällt das Gütlein wieder an das Spital zurück.