Kurfürst Philipp von der Pfalz verkündet einen Vertrag in Streitigkeiten zwischen den Heidelberger Bürgern Jakob Wolf einer- sowie Nikolaus Schwert und dessen Sohn Hans, Wirt zum Hirschen daselbst, andererseits wegen etlicher Schulden des Wirts. Diesbezüglich hatten die Räte einen Vertrag aufgesetzt und geschlichtet, dass Jakob vor dem Stadtrat zu Heidelberg in Hab und Gut des Wirts eingesetzt wird. Schließlich hatte das Rottweiler [Hof-]Gericht die Acht verkündet. Daraufhin hatten der Hofmeister, der Marschall und einige Räte sowie etliche aus dem Stadtrat eine gütliche Schlichtung herbeigeführt: Nachdem der Wirt dem Jakob Wolf für Schulden und Kosten 331 Gulden zahlen muss, davon 100 Gulden Hauptgeld und 5 Gulden Gülte wegen Heinrich Gürtlers, wird vereinbart, dass Nikolaus und sein Sohn zu St. Laurentius [= 10.8.] dem Heinrich Gürtler die 100 Gulden Hauptgeld und 5 Gulden Gülte ausrichten. Die übrigen 226 Gulden sollen sie zu den Frankfurter Messen, beginnend ab der Herbstmesse, abschlagsweise in Raten zu je 50 Gulden zahlen. Diese Bezahlung soll durch nichts verhindert werden. Dies haben Nikolaus und sein Sohn dem Hofmeister Johann von Morschheim gelobt. Damit sind beide Parteien geschlichtet. Sollte eine vereinbarte Zahlung nicht eingehalten werden, dürfen Jakob und seine Erben gemäß Vertrag und Urteil des Stadtrats und der Acht, die bis zur Bezahlung bestehen bleiben soll, Hab und Gut pfänden. Sollte die Bezahlung über zwei Monate Verzug aufweisen, dürfen sie fahrendes Hab und Gut veräußern, um so das Geld zu lösen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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