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Urteilsspruch des Schultheißen und der zwölf Richter des Stadtgerichts zu Horb in der Klagesache des Hanns Begkh von Rottenburg, Amtmann zu Horb als Vertreter des römischen Königs Ferdinand, und der Frau Cordula Kamererin zu Unter-Thalheim, Witwe des Hanns Schlotter von Altheim sel., gegen Melchior Cleger und dessen Sohn Thomas Cleger von Unter-Thalheim wegen des von diesen an Hanns Schlotter am Mittwoch nach Martini 1555 auf Horber Gebiet begangenen Totschlages. Die beiden Beklagten werden zum Tod durch das Schwert verurteilt und alle ihre Güter als dem römischen König verfallen erklärt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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