Konrad Locher, Stadtammann zu Ulm, beurkundet ein Urteil des Stadtgerichts in Ulm in einem Rechtsstreit zwischen dem Tressler der Deutschordenskommende ("des Teutschennhaws") in Ulm [abgegangen, Bereich Bahnhofstraße 11-13, Bahnhofstraße 5, Parz. 281/1 und 281/3] Johann Braun als Kläger auf der einen Seite und dem Ulmer Bürger Klaus Amstetter als Beklagtem auf der anderen Seite. Bei dem Streit geht es um einen Zins von einem Baumgarten und einer Wiese in Ulm im Krugtal [heute Ruhetal], den Klaus Amstetter der Deutschordenskommende verweigert hatte. Laut eines vom Stadtgericht in der Sache am 3. März ("auff donnrstag nach dem sonntag Reminiscere") 1491 (A Urk. lfd. Nr. 2671) gefällten Urteils sollte der damalige Tressler Georg Werner mit einem Eid beschwören, dass der Zins der Kommende rechtmäßig zusteht, wozu dieser auch bereit war. Klaus Amstetter sollte dann künftig den Zins entrichten sowie alle aufgelaufenen Zinsrückstände begleichen. Gegen dieses Urteil hat er mehrfach Appellation und Widerspruch eingelegt. Nach mehreren weiteren Gerichtssitzungen, Anhörung der Parteien und Prüfung der von ihnen vorgelegten Beweismittel entscheiden die Richter im Stadtgericht nun, dass der jetzige Tressler Johann Braun diesen Eid leisten und es danach bei dem früheren Urteil bleiben solle. Dazu erklärt sich dieser bereit. Daraufhin entscheiden die Richter, dass der Eid vor dem Propst des Augustinerchorherrenstifts St. Michael zu den Wengen in Ulm [abgegangen, Bereich Wengengasse 6-10] Veit [Tösel] in Gegenwart des Stadtammanns sowie des Gerichtsschreibers Sebolt Lauterkoch innerhalb von acht Tagen geleistet werden soll.