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Streit um das Erbe des Vaters der Klägerin. Sie macht geltend, ihr Vater habe ihr weder die ihr zur Ehe mit dem Obristen Imperial zugesagten mütter- und väterlichen Güter und Gelder gegeben, noch den nach ihrem Eintritt ins Kloster ausgehandelten Vertrag, der dem Kloster die Herausgabe der mütterlichen Güter, Tilgung von Schulden und eine jährliche Zahlung von 200 Rtlr. an das Kloster zusagte, erfüllt. Sie sieht sich damit als nicht abgefundene Erbtochter und wendet sich gegen ein als falsch bezeichnetes Testament ihres Vaters, in dem dieser seinen Halbbruder zum Nutznießer seines Besitzes gemacht und dessen Rückfall in die Familie nach dessen Tod angeordnet hatte, nachdem dieses vom kurkölnischen Hohen Weltlichen Gericht anerkannt worden war. Sie fordert Errichtung eines ordnungsgemäßen Inventars des Nachlasses, um dessen Umfang festzuschreiben und diesen nach der Durchsetzung ihrer Ansprüche auch zu erhalten.
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Streit um das Erbe des Vaters der Klägerin. Sie macht geltend, ihr Vater habe ihr weder die ihr zur Ehe mit dem Obristen Imperial zugesagten mütter- und väterlichen Güter und Gelder gegeben, noch den nach ihrem Eintritt ins Kloster ausgehandelten Vertrag, der dem Kloster die Herausgabe der mütterlichen Güter, Tilgung von Schulden und eine jährliche Zahlung von 200 Rtlr. an das Kloster zusagte, erfüllt. Sie sieht sich damit als nicht abgefundene Erbtochter und wendet sich gegen ein als falsch bezeichnetes Testament ihres Vaters, in dem dieser seinen Halbbruder zum Nutznießer seines Besitzes gemacht und dessen Rückfall in die Familie nach dessen Tod angeordnet hatte, nachdem dieses vom kurkölnischen Hohen Weltlichen Gericht anerkannt worden war. Sie fordert Errichtung eines ordnungsgemäßen Inventars des Nachlasses, um dessen Umfang festzuschreiben und diesen nach der Durchsetzung ihrer Ansprüche auch zu erhalten.
Streit um das Erbe des Vaters der Klägerin. Sie macht geltend, ihr Vater habe ihr weder die ihr zur Ehe mit dem Obristen Imperial zugesagten mütter- und väterlichen Güter und Gelder gegeben, noch den nach ihrem Eintritt ins Kloster ausgehandelten Vertrag, der dem Kloster die Herausgabe der mütterlichen Güter, Tilgung von Schulden und eine jährliche Zahlung von 200 Rtlr. an das Kloster zusagte, erfüllt. Sie sieht sich damit als nicht abgefundene Erbtochter und wendet sich gegen ein als falsch bezeichnetes Testament ihres Vaters, in dem dieser seinen Halbbruder zum Nutznießer seines Besitzes gemacht und dessen Rückfall in die Familie nach dessen Tod angeordnet hatte, nachdem dieses vom kurkölnischen Hohen Weltlichen Gericht anerkannt worden war. Sie fordert Errichtung eines ordnungsgemäßen Inventars des Nachlasses, um dessen Umfang festzuschreiben und diesen nach der Durchsetzung ihrer Ansprüche auch zu erhalten.
AA 0627 Reichskammergericht, Teil I: A-B
Reichskammergericht, Teil I: A-B >> 2. Buchstabe B
1658-1680 (1617-1665)
Enthaeltvermerke: Kläger: Priorin und Konvent der Karmeliterinnen in der Kupfergasse zu Köln namens ihrer Profeßschwester Agnes Elisabeth, verwitwete Imperial, geb. Freiin von Bönninghausen, der einzigen Tochter des kaiserl. Kämmerers, Kriegsrats und Feldmarschalls Lutter Dietrich von Bönninghausen, bzw. Agnes Elisabeth für sich selbst und den Konvent, (Kl.) Beklagter: Lutter Dietrichs Halbbruder und Erbe Lutter Wilhelm Otto von Bönninghausen, Herr zu Walbeck (Kr. Geldern) und Twisteden (ebenda), und die Exekutoren von Lutter Dietrichs Testament: Dietrich von Landsberg, Arnsberg, und Heinrich Engelbert von Heigen, Erbgesessener zu Amecke (Kr. Arnsberg), (Bekl.) Prokuratoren (Kl.): Lic. Johann Walraff 1658 - Subst.: Dr. Johann Leonhard Schommartz Prokuratoren (Bekl.): Lic. Johann Hansen [1658] 1658 - Subst.: Dr. Wilhelm Mockel - für die Exekutoren: Lic. Johann Hansen 1659 - Subst.: Dr. Joh. Roleman Prozeßart: Mandati de edendo testamento et legali inventario sine clausula Instanzen: RKG 1658-1680 (1617-1665) Beweismittel: Requisitionales des Offizials zu Köln, Lic. Albertus Rensing, Apostolischen Protonotars, Domscholasters und Kapitulars zu St. Gereon in Köln und kurfürstl. Rates, an alle Reichsfürsten zugunsten der Kläger, Köln 1658, Druck (34-36). Zeugenvernehmung durch die RKG-Kommissare (39-105). Vertrag zwischen Lutter von Bönninghausen, seiner Tochter Agnes Elisabeth, verwitwete Imperial, und dem Karmelitinnen-Konvent, 1639 (124-127). Zeugnis des kurköln. Hohen Weltlichen Gerichts zu Arnsberg betr. das Original- Testament Lutters, 1658 (133-135). Original-Testament (155-162). Inventar des bei Lutters Tod vorhandenen Nachlasses, 1658 (163- 172). Einwände Walraffs gegen die Echtheit des Testaments (178- 185). Heiratsvertrag zwischen Lutter von Bönninghausen als Vater und seiner Tochter Agnes Elisabeth auf der einen und Franciscus Imperial auf der anderen Seite, 1634 (186-188). Testament der Eheleute Lutter von Bönninghausen und Anna von Budberg, 1633 (193- 195). Desgl., von Lutter der Tochter gesandte Ausf. (197-199). Zeugenrotulus der RKG-Kommissare (203-217). Auszug aus der Eheberedung Lutter Wilhelm Ottos von Bönninghausen und Theodora Katharinas von Grammaye, 1653 (446). Liste von Gegenständen (Juwelen usw.), die Anna von Budberg der Adel(heid?) Irmgard von Eyll für 432 ihre Tochter Agnes Elisabeth in Verwahr gegeben hat, 1631 (447- 449). Zeugnis der Sophia von Budberg, 1653 (453f.). Zeugnis des Dietrich von Landsberg betr. die Kassation des Testaments vom 27. Jan. 1657 und Errichtung eines neuen durch Lutter von Bönninghausen, 1660, Ausf. (453f.). Auf Grund des RKG-Urteils vom 13. Dez. 1660 verbessertes Nachlaß-Inventar Lutters von Bönninghausen (494-496). Revers Lutters von Bönninghausen, die im Ehevertrag mit Antonetta Maria von Wylich am 16. Juli ihr versprochenen 30000 Rtlr. betr., 1634 (536f.). Inventar des Nachlasses der Ehefrau Lutters, Anna Sophia von Budberg, 1655 (543f.). Testament Antonetta Marias von Wylich, verwitwete von Palant, 1634 (600f.). Original- Eheberedung zwischen Lutter von Bönninghausen und Anna von Budberg, Tochter Jakobs von Budberg und Elisabeths von Eyll (611). Beschreibung: 12 cm, 698 Bl., überw. geb.; Q 1 - 102, Q 52, 53, 65, 66, doppelt, 18 Beilagen; Deckblatt nur fragmentarisch erhalten, einige Aktenstücke niederdeutsch, lat. Lit.: Helmut Lahrkamp, Lothar Dietrich Freiherr von Bönninghausen (1598-1657). Ein westfälischer Söldnerführer des Dreißigjährigen Krieges, in: Westf. Zschr. 108 (1958) S. 239-366, hier vor allem S. 363f.; Clemens Frhr. von Bönninghausen, Die Stammväter von Bönninghausen. Als Manuskript gedruckt, Coesfeld 1958, 139 S.; Wilhelm Honselmann, Zur älteren Geschichte der westfälischen Familie von Bönninghausen, in: Westfälische Zeitschr. 122 (1972) S. 103-132 (darunter 3 Stammtafeln).
Diverse Registraturbildner
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.