1753 oder später angefertigter Zettel, enthält von gleicher Schrift zwei Einträge: Erstens: Die Aschaffenburger Fischerzunft "extendiert" (=ausdehnen) sich an den sogenannten "Rothen Stein" (Freudenberg?), an dem sie mit der (Fischerzunft) zu Seligenstadt anfängt, die Fischer von Frankfurt auszuschließen; laut kurfürstlichem Reskript vom 7. Mai 1686. Zweitens: Auszug aus dem Hebemanual über die ausstehenden Kapital und einige Grundzinsen des Almosenkastens der Stadt Aschaffenburg, geführt durch den ehemals bestellten Unteralmosenmeister Johann Leonard Wihs(?). Angefangen am 25. Januar 1753. Als Schuldner ein Johannes Haud von Lautenbach (oder Lauterbach) genannt.