König Karl IV. gestattet Schultheißen, Rat und der Gemein der Stadt zu Nürnberg ("Nuremberg") auf Widerruf, sich mit Fürsten, Grafen, Herren und anderen Städten, die ihnen dazu fügen, zu verbinden. - Siegler: der Aussteller.

Show full title
Staatsarchiv Nürnberg
Loading...