Heinrich Behem und Heinrich Horeyn, wohnhaft in dem Dorf Brünn ("Brunne") zwischen Wermerichshausen ("Wermbergehusen") und Althausen ("Ethusen"), bekennen, dass ihnen der Komtur Ulrich von Nürnberg, der Pfarrer Johannes von Arheiligen, der Pitanzmeister Heinrich Blumelin und die übrigen Brüder der Deutschordenskommende in Münnerstadt ("Munerstat") 4 Morgen freieigene Weinberge in der Gemarkung Althausen oberhalb der Mühle des Friedrich Purrigan, die der Pitanz der Kommende gehören, zu Erbrecht verliehen haben. Sie haben davon jedes Jahr ein Drittel der Ernte dem amtierenden Pitanzmeister in der Kelter der Kommende abzuliefern. Diese Kelter können sie auch für ihre Trauben benutzen, sollen dann aber die Kelterknechte entlohnen und verköstigen. Sie sollen miteinander mit der Lese in den Weinbergen beginnen und dies dem Pitanzmeister melden. Die Weinberge sollen sie so untereinander aufteilen, dass jeder ungefähr 2 Morgen bewirtschaftet. Eine weitere Unterteilung ist ihnen nicht erlaubt. Bis die Weinberge stockrecht werden, haben sie jedes Jahr 100 Reiser in jedem Morgen zu setzen. Außerdem müssen sie jeden Morgen jährlich mit 2 Fuder Mist düngen, die Weinberge in gutem Kulturzustand halten und alle notwendigen Arbeiten rechtzeitig ausführen. Der amtierende Pitanzmeister kann die Weinberge jedes Jahr mit dem Weingärtner der Kommende und einem oder zwei weiteren Sachverständigen besichtigen und bei versäumten Arbeiten Geldstrafen verhängen. Um deren Bezahlung zu erzwingen, können die Deutschordensbrüder auch den Wein in den Weinbergen pfänden, bei schweren oder wiederholten Verstößen auch den Erbleihvertrag aufkündigen. Beide Pächter können ihr Erbrecht an den Weinbergen weiterveräußern, allerdings nur an geeignete Winzer, die auch der Kommende genehm sind. Diese haben dann die Weinberge vom jeweiligen Pitanzmeister zu Erbrecht zu empfangen und dabei den üblichen Handlohn zu entrichten. Die Kommende kann aber ein zum Verkauf stehendes Erbrecht auch selbst erwerben. Auf Bitte der Beliehenen siegeln Johannes von Münster ("Mo/e/nster") und Berthold ("Betz") von Schweinfurt, Burgmänner zu Münnerstadt. Der geben ist 1419 am frytag vor Symonis et Jude. Aussteller: Heinrich Behem und Heinrich Horeyn. Empfänger: Deutschordenskommende Münnerstadt