Von gräflicher Kammer angetragene Abstellung der von den fürstlichen und gräflichen Herrschaften zu deren nicht geringem Schaden von Zeit zu Zeit respektive verschenkenden und in soletum assignierenden Eichen und andere Stämme aus gemeinschaftlichen Waldungen auf hochderselben Partikular-Rechnung

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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