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Nachweisung der zum Kapitel St. Johann und Dionys zu Herford gehörigen und pro 1810 zu berechnenden Revenuen aus dem an das Kaiserreich Frankreich abgetretenen Landesteil, aus dem Königreich Westphalen und dem Fürstentum Lippe
Nachweisung der zum Kapitel St. Johann und Dionys zu Herford gehörigen und pro 1810 zu berechnenden Revenuen aus dem an das Kaiserreich Frankreich abgetretenen Landesteil, aus dem Königreich Westphalen und dem Fürstentum Lippe
Königreich Westphalen >> 1. Ministerien und Zentralbehörden >> 1.9. Generaldirektorium der Domänen, Gewässer und Forsten >> 1.9.11. Aufgehobene Stifte und Klöster >> 1.9.11.9. Stift St. Johann und Dionys, Herford