Wilhelm vom Werth (Werde), gen. von Polch (Boilch), und seine Ehefrau Entgin bekennen, daß ihnen ihr Herr und ihre Frau Graf Philipp von Virneburg und dessen Gemahlin Walburga von Solms eine Erbrente von 30 rheinischen Gulden, 24 Weißpfennig Kölner Währung auf den Gulden gerechnet, aus dem Schatz und allen Nutzungen und Gefällen ihres Dorfes Wadenheim (Wadenhe[m]), in der Grafschaft von Neuenahr gelegen, nach dem Wortlaut der darüber errichteten Siegelurkunde verkauft haben. Die Aussteller gestehen Graf und Gräfin sowie ihren Erben und Nachkommen das Recht des jederzeitigen Wiederkaufs gegen Zahlung von 600 rheinischen Gulden zu, jeden zu 24 Weißpfennig Kölner Währung gerechnet. Die Wiederkaufssumme soll mit der Jahresgülte dann nach Adenau (Aduenaw) oder Belauff geliefert werden. Die Ausstellerin, die kein eigenes Siegel hat, bittet ihren neven Konrad von Hillesheim (Conrart von Hillisem) für sie zu siegeln, was dieser auf Bitte seiner nichte gerne getan hat. Sr.: Der Ausst. und für die Ausstellerin Konrad von Hillesheim. Ausf. Perg. - 2 Sg. anh., Reste - Rv.