Der Knappe Frederich von Sassendorpe bekundet, seine Mutter Alheyd und er hätten den Hof zu Sassendorf (Sassendorpe) mit all seinen Rechten, Höfen, der Mühle und den Salzhäusern an Propst, Dekan und das Kapitel des Stiftes Meschede verkauft. Ausgenommen sind die zwei Salzhäuser, die Herman von Lethmethe als Brautschatz seiner Frau unterhat. Frederich verspricht, das Stift in seinem Besitz nicht behindern zu wollen. Wenn er Urkunden besitzen oder von ihnen Kenntnis erlangen sollte, durch die irgendwelche Ansprüche auf die verkauften Güter geltend gemacht werden könnten, so sollen diese keine Gültigkeit haben. Alle von ihm für das Stift ausgestellten Urkunden sollen betreffs des Kaufs unverletzt bleiben. Er verzichtet auf alle Rechtsbehelfe. Siegelankündigung des Frederich, Siegelbitte an Gherd von Elzepe, Kirchherr zu Schönholthausen (Schonholthusen), Gherd von Ruden und Gobelen von Ruden, Mitburgmannen (borchnothen) des Frederich. Gegeben 1368 Sept. 28 (op sunte Michaelis avent)