Anna Strub aus Beuren, wegen Übertretung eines durch ihre falsche Aussage bewirkten Ehegerichtsurteils des geistlichen Gerichts zu Konstanz und sittenlosen Lebenswandels zu Nürtingen gef., jedoch auf Fürbitten mit einer gnädigeren Strafe bedacht und unter der Bedingung wieder freigelassen, mit Veltin Zaner, ihrem früheren Ehemann, entweder persönlich oder durch ihre Anwälte erneut vor dem geistlichen Gericht des Bistums Konstanz zu erscheinen, dort über die inzwischen vorgefallenen Handlungen auszusagen und die Deklaration und den Rechtsspruch dieses Gerichts zu erwarten und zu befolgen, ferner künftig von ihrem liederlichen Lebenswandels abzustehen und sich wohl und anständig zu verhalten, gelobt unter Eid, diesem gnädigen Abschied getreu nachzuleben und schwört U. Anna Strub hatte, nachdem sie einige Zeit mit Veltin Zaner aus Beuren in einer ordnungsgemäß geschlossenen christlichen Ehe gelebt hatte, in der Absicht, die Ehe zu scheiden, das geistliche Gericht zu Konstanz angerufen und vor diesem ausgesagt, dass sie unfähig sei, Kinder zu bekommen. Sie war sodann auf Grund dieser Aussage durch Gerichtsurteil von ihrem Mann in der Art geschieden worden, dass dem Mann erlaubt wurde, eine andere Frau zu nehmen, um Kinder zu zeugen, sie selbst aber ewige Enthaltsamkeit üben sollte. Sie hatte sich jedoch danach, entgegen diesem Urteilsspruch mit anderen Männern eingelassen und mehreren Kindern das Leben geschenkt, wodurch offenkundig wurde, dass sie die geistlichen Richter zu Konstanz durch ihre eidlich gemachten Aussagen hinters Licht geführt hatte.