Regierung Haltenbergstetten (Bestand)
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Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein, Ni 35
Landesarchiv Baden-Württemberg, Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein (Archivtektonik) >> Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein >> Archiv Niederstetten >> Bestände des 19. und 20. Jahrhunderts
1802-1824
Inhalt und Bewertung
Unmittelbar nach der Konstituierung des Fürstentums Hohenlohe-Jagstberg Anfang Dezember 1802 entstanden als Zentralbehörden ein 'Regierungsdikasterium' und eine personell nahezu identisch zusammengesetzte Kammer. Nach der Mediatisierung 1806 verfügte die Organisationskommission für Hohenlohe die Auflösung der bisherigen Regierungen und Kollegien. Von 1807 an bestand noch eine gemeinschaftliche Justizkanzlei der von Württemberg mediatisierten Häuser der Waldenburger Linie des Hauses Hohenlohe, die 1809 ebenfalls aufgehoben wurde.
Der Bestand enthält die von 1802 bis 1806/1807 in Kabinett, Regierung und Kammer Haltenbergstetten erwachsenen Akten und Amtsbücher sowie einige über diesen Zeitpunkt hinausreichenden Akten der Nachfolgebehörden Justizkanzlei und Oberrentamt. Der geringe Umfang läßt vermuten, daß der größere Teil des ursprünglich vorhandenen Schriftguts beim Brand des Domänenkanzleigebäudes am 5./6.3.1848 vernichtet worden ist.
Gliederung: 1. Besitzergreifung der Entschädigungslande; 2. Regierungs- und Kammerangelegenheiten; 3. Kabinettsangelegenheiten; 4. Beziehungen zu Reichstag und Reichshofrat; 5. Differenzen mit Auswärtigen; 6. Mediatisierung und Rechtsstellung des Hauses Hohenlohe-Jagstberg; 7. Schuldenwesen der Standesherrschaft und des Hauses Hohenlohe-Jagstberg.
1. Zur Verwaltungsgeschichte und zur Geschichte des Bestandes: Durch den Reichsdeputationsabschied vom 23.11.1802 bzw. durch den Rechsdeputationshauptschluß vom 25.02.1803 erhielt Prinz Karl Joseph zu Hohenlohe-Bartenstein als Entschädigung für seine im Frieden von Lunéville 1801 endgültig an Frankreich abgetretene Herrschaft Oberbronn im Elsaß die würzburgischen Ämter Haltenbergstetten, Laudenbach, Jagstberg und Braunsbach, den würzburgischen Anteil an Neunkirchen, das Dorf Münster, den östlichen Teil des Karlsbergs bei Weikersteim sowie den würzburgisschen Wein- und Guldenzoll in Hohenlohe. Aus diesen Gebieten wurde das Fürstentum Hohenlohe-Jagstberg gebildet. Unmittelbar nach der Besitzergreifung Anfang Dezember 1802 entstanden als Zentralbehörden ein "Regierungsdikasterium" unter der Leitung des Geheimen Rats Franz Joseph Herré und eine personell nahezu identisch zusammengesetzte Kammer. Persönliche Entschließungen des Fürsten, vorwiegend auf Suppliken, erfolgten aus dem Kabinett. Nach der Mediatisierung durch Württemberg 1806 verfügte die Organisationskommission für Hohenlohe am 25.12.1806 die Auflösung der bisherigen provisorischen Regierungen und Kollegien. Von 1807 an bestand noch eine gemeinschaftliche Justizkanzlei der Häuser Hohenlohe-Jagstberg, Hohenlohe-Bartenstein und Hohenlohe-Waldenburg, die 1809 ebenfalls aufgehoben wurde. Der vorliegende Bestand vereinigt die bis 1806/07 in Kabinett, Regierung und Kammer erwachsenen Akten und Amtsbücher sowie einige über diesen Zeitpunkt hinausreichende Akten der Nachfolgebehörde. Der geringe Umfang läßt vermuten, dass der größere Teil des ursprünglich vorhandenen Materials zusammen mit der Registratur der Nachfolgebehörde, des Oberrentamts, dem Brand der Domönenkanzlei Niederstetten am 5/6.3.1848 zum Opfer gefallen ist. Bei der Benutzung des Bestandes wäre als ergänzende, z.T. parallele Überlieferung der Nachlaß des Fürsten Karl Joseph zu Hohenlohe-Jagstberg im Bestand "Nachlässe Hohenlohe" des Archivs Niederstetten heranzuziehen.
2. Zur Ordnung und Verzeichnung: Die Archivalien lagen, vermischt mit anderen Provenienzen, unter den ungeordneten und unverzeichneten Akten des Archivs Niederstetten. Zusammen mit den übrigen Niederstettener Beständen wurden sie im Sommer 1975 in das Hohenlohe-Zentralarchiv Neuensten verlagert. Da ein altes Repertorium nicht vorlag und nur wenige originale Aktenumschläge mit Signaturen vorhanden waren, konnte der Versuch einer Rekonstruktion der ursprünglichen Ordnung nicht unternommen werden. Die Verzeichnung erfolgte daher nach Anfall. Bei der Formatierung blieben die Einzelprovenienzen Regierung und Kammer unberücksichtigt, da eine zweifelsfreie Zuordnung der Akten in vielen Fällen nicht möglich war. Der Bestand wurde in 7 Hauptgruppen gegliedert; zwei umfangreichere Gruppen wurden durch Einführung von Untergruppen differenziert. Innerhalb der Gruppe liegen die Akten chronologisch. Der Bestand, der die Bezeichnung "Ni 35 Regierung Haltenbergstetten" erhielt, wurde 1975/76 von Archivamtmann W. Beutter verzeichnet. Er umfaßt in 2 lfd. m. 78 Aktenbüschel und 18 Bände. Dr. Taddey.
78 Bü, 18 Bände (2 lfd.m)
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
13.11.2025, 14:39 MEZ