Zacharius Bader aus Entringen [Kr. Tübingen], gef. zu Leonberg, weil er zu Höfingen in einem Wirtshaus einen Aufruhr angefangen und gotteslästerliche Reden geführt hatte, jedoch auf Fürbitten wieder freigelassen, verspricht, sich bis zum nächsten Johannestag des Täufers wieder in Leonberg zu stellen, seine Gefängnisatzung zu bezahlen, sich wegen des genannten Vergehens zu Leonberg oder Höfingen der rechtlichen Strafverfolgung zu unterwerfen und schwört U.