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Wilhelm von Randeck bekundet, daß Johann Graf zu Nassau und Saarbrücken ihn zugleich für seinen Bruder Johann von Randeck, laut inseriertem Lehnsbrief, belehnt hat mit 10 Pfund zu Albisheim auf dem Gericht, dem Lehen ihrer Voreltern von der Herrschaft Kirchheimbolanden. Siegler: Aussteller.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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