Hans Schneider d.J. von Bissingen, wegen Blutschande, begangen mit Elisabeta, Ehefrau seines Schwagers Enderis Hipsch von Bissingen, zu Kirchheim u.T. gef., jedoch auf Fürbitten und auf Grund dessen, daß ihm seine Frau verziehen hat, vom strengen Gerichtsverfahren befreit, aus der Haft entlassen und lediglich damit bestraft, daß er zur Buße 20 Gulden bezahlen und sich künftig wohl verhalten, alle Zechen meiden, keine andere Waffe als ein abgebrochenes Brotmesser tragen und eine Verschreibung hierüber aufrichten soll, nimmt diese Strafe an, gelobt freien Willens, alle genannten Bestimmungen einzuhalten, und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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