Anspruch auf die Ackertrift zu dem Wald gen. die Ville (Vyle) bei dem im Herzogtum Jülich liegenden Neuenhof (Amt Bergheim), wo der Appellant seine Schweine zur Mast trieb. Die Berufung an das RKG richtet sich gegen einen Bescheid, der beiden Parteien dieses Recht zuerkannte, ihre Schweine dort zur Mast zu treiben. Der Appellant verweist auf Verfahrensfehler und wirft den Kommissaren der Vorinstanz Parteilichkeit vor. Der Herzog von Jülich, Kleve und Berg weist als Lehnsherr des Appellanten über die Akkertrift hinausgehende Ansprüche der Appellaten zurück. Ein RKG-Urteil vom 20. Juni 1550 gewährt den Appellaten die Restitution ihres Besitzes.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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