Der Streitgegenstand ist nicht recht ersichtlich. Hintergrund des Prozesses ist offenbar ein Erbschaftsprozeß zwischen Christian von Deventer ./. Johann Guldeman um die Hinterlassenschaft von Guldemans verst. Gattin. In diesem Zusammenhang stehen wohl eine Injurienklage des Dr. von der Mahr gegen Guldemann und die Beschlagnahme der jährlichen Rente von 29 Maltern Korn oder Roggen, die im Besitz des Guldeman und seiner Gattin waren, auf Antrag des Dr. von der Mahr. Der Appellant beantragt die Aufhebung der Urteile beider Vorinstanzen, wobei er der zweiten Instanz Parteilichkeit für ihren Kollegen Dr. von der Mahr vorwirft. Der Prozeß endet nach dem Tod des Appellaten durch einen gütlichen Vergleich mit dessen Kindern.
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Der Streitgegenstand ist nicht recht ersichtlich. Hintergrund des Prozesses ist offenbar ein Erbschaftsprozeß zwischen Christian von Deventer ./. Johann Guldeman um die Hinterlassenschaft von Guldemans verst. Gattin. In diesem Zusammenhang stehen wohl eine Injurienklage des Dr. von der Mahr gegen Guldemann und die Beschlagnahme der jährlichen Rente von 29 Maltern Korn oder Roggen, die im Besitz des Guldeman und seiner Gattin waren, auf Antrag des Dr. von der Mahr. Der Appellant beantragt die Aufhebung der Urteile beider Vorinstanzen, wobei er der zweiten Instanz Parteilichkeit für ihren Kollegen Dr. von der Mahr vorwirft. Der Prozeß endet nach dem Tod des Appellaten durch einen gütlichen Vergleich mit dessen Kindern.
AA 0627, 2181 - G 935/2978
AA 0627 Reichskammergericht, Teil III: E-G
Reichskammergericht, Teil III: E-G >> 3. Buchstabe G
1573 (1572 - 1574)
Enthaeltvermerke: Kläger: Johann Guldeman, Bürger und Ratsmitglied zu Zülpich (Kr. Euskirchen), (Bekl.) Beklagter: Dr. Franz von der Mahr (Mohr) gen. Losheim, zu Losheim (Kr. Schleiden), jül. Rat (gest. 1573), (Kl.) Prokuratoren (Kl.): (Dr. Johann) Brentzlin 1572 - Dr. Johannes Vest 1572 - Dr. Malachias Ramiger (Ramminger) 1572 - Dr. (Johann) Michael Fickler 1572 - Guilhelmus Hoglein 1572 Prokuratoren (Bekl.): Dr. Johann Michael Fickler 1573 Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. ? - 2. Jül.-berg. Räte und Kommissare des Herzogs Wilhelm von Jülich, Kleve und Berg (? - 1572) - 3. RKG 1573 (1572 - 1574) Beweismittel: Originaler Vergleichsabschied des Goddart und Robert von der Mahr gen. Losheim, der volljährigen Söhne des verst. Appellaten, von 1573 (21f.). RKG-(Bei-)Urteile vom 25. Mai und 16. Sept. 1573 (Prot.). Beschreibung: 2,5 cm, 22 Bl., lose; Q 1 - 9, 2 Beilagen, davon eine prod. 5. Feb. 1574.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:35 MESZ