Der Streitgegenstand ist nicht recht ersichtlich. Hintergrund des Prozesses ist offenbar ein Erbschaftsprozeß zwischen Christian von Deventer ./. Johann Guldeman um die Hinterlassenschaft von Guldemans verst. Gattin. In diesem Zusammenhang stehen wohl eine Injurienklage des Dr. von der Mahr gegen Guldemann und die Beschlagnahme der jährlichen Rente von 29 Maltern Korn oder Roggen, die im Besitz des Guldeman und seiner Gattin waren, auf Antrag des Dr. von der Mahr. Der Appellant beantragt die Aufhebung der Urteile beider Vorinstanzen, wobei er der zweiten Instanz Parteilichkeit für ihren Kollegen Dr. von der Mahr vorwirft. Der Prozeß endet nach dem Tod des Appellaten durch einen gütlichen Vergleich mit dessen Kindern.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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