Kurfürst Philipp von der Pfalz verleiht nach dem Tod Pfalzgraf Ottos II. von Pfalz-Mosbach-Neumarkt Georg Ettlinger von Heimhof zu Lehen die Zehnten, die dieser von Georg Notthafft dem Jüngeren erkauft hat, nämlich zu Laaber allen großen und kleinen Zehnt, jedoch vom Hof des Segers von Anzenhofen ("Enntzenhofen") nur den halben Teil des großen und des kleinen Zehnts, auf dem Gut des Schmutzers den großen Zehnt zur Hälfte und den kleinen ganz, vom Hof des jungen Segers zwei Garben, des Weiteren zu Lampertshofen ("Lempertzhofen") den Zehnt aus den Äckern "Hintersydenn, Winckel vnd Pfifferslo", zu Trautmannshofen ("Drawttenshouen") den Zehnt hinter der Viehzucht aus acht Äckern und zu Giggling ("Guckhling") den Zehnt aus zwei Äckern. Der Ettlinger hat mit seinem Eid geschworen, seinem Herrn treu und hold zu sein, ihn vor Schaden zu warnen und seinen Nutzen zu fördern, die Lehen von ihm und seinen Erben zu empfangen, verschwiegene Lehen, von denen er erführe, zu offenbaren und sonst alles zu tun, wozu ein Lehenmann gegenüber seinem Lehenherrn zu tun verpflichtet ist.

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Staatsarchiv Amberg