Kurfürst Philipp von der Pfalz verleiht nach dem Tod Pfalzgraf Ottos II. von Pfalz-Mosbach-Neumarkt Georg Ettlinger von Heimhof zu Lehen die Zehnten, die dieser von Georg Notthafft dem Jüngeren erkauft hat, nämlich zu Laaber allen großen und kleinen Zehnt, jedoch vom Hof des Segers von Anzenhofen ("Enntzenhofen") nur den halben Teil des großen und des kleinen Zehnts, auf dem Gut des Schmutzers den großen Zehnt zur Hälfte und den kleinen ganz, vom Hof des jungen Segers zwei Garben, des Weiteren zu Lampertshofen ("Lempertzhofen") den Zehnt aus den Äckern "Hintersydenn, Winckel vnd Pfifferslo", zu Trautmannshofen ("Drawttenshouen") den Zehnt hinter der Viehzucht aus acht Äckern und zu Giggling ("Guckhling") den Zehnt aus zwei Äckern. Der Ettlinger hat mit seinem Eid geschworen, seinem Herrn treu und hold zu sein, ihn vor Schaden zu warnen und seinen Nutzen zu fördern, die Lehen von ihm und seinen Erben zu empfangen, verschwiegene Lehen, von denen er erführe, zu offenbaren und sonst alles zu tun, wozu ein Lehenmann gegenüber seinem Lehenherrn zu tun verpflichtet ist.
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Kurfürst Philipp von der Pfalz verleiht nach dem Tod Pfalzgraf Ottos II. von Pfalz-Mosbach-Neumarkt Georg Ettlinger von Heimhof zu Lehen die Zehnten, die dieser von Georg Notthafft dem Jüngeren erkauft hat, nämlich zu Laaber allen großen und kleinen Zehnt, jedoch vom Hof des Segers von Anzenhofen ("Enntzenhofen") nur den halben Teil des großen und des kleinen Zehnts, auf dem Gut des Schmutzers den großen Zehnt zur Hälfte und den kleinen ganz, vom Hof des jungen Segers zwei Garben, des Weiteren zu Lampertshofen ("Lempertzhofen") den Zehnt aus den Äckern "Hintersydenn, Winckel vnd Pfifferslo", zu Trautmannshofen ("Drawttenshouen") den Zehnt hinter der Viehzucht aus acht Äckern und zu Giggling ("Guckhling") den Zehnt aus zwei Äckern. Der Ettlinger hat mit seinem Eid geschworen, seinem Herrn treu und hold zu sein, ihn vor Schaden zu warnen und seinen Nutzen zu fördern, die Lehen von ihm und seinen Erben zu empfangen, verschwiegene Lehen, von denen er erführe, zu offenbaren und sonst alles zu tun, wozu ein Lehenmann gegenüber seinem Lehenherrn zu tun verpflichtet ist.
StAAm, Fürstentum Obere Pfalz, Lehenpropstamt Urkunden 4745
BayHStA, GU Amberg 351
Fürstentum Obere Pfalz, Lehenpropstamt Urkunden
Fürstentum Obere Pfalz, Lehenpropstamt Urkunden >> Laaber (Gde. Pilsach, Lkr. Neumarkt i.d.OPf.)
27.06.1499
regest: Kurfürst Philipp von der Pfalz verleiht nach dem Tod Pfalzgraf Ottos II. von Pfalz-Mosbach-Neumarkt Georg Ettlinger von Heimhof zu Lehen die Zehnten, die dieser von Georg Notthafft dem Jüngeren erkauft hat, nämlich zu Laaber allen großen und kleinen Zehnt, jedoch vom Hof des Segers von Anzenhofen ("Enntzenhofen") nur den halben Teil des großen und des kleinen Zehnts, auf dem Gut des Schmutzers den großen Zehnt zur Hälfte und den kleinen ganz, vom Hof des jungen Segers zwei Garben, des Weiteren zu Lampertshofen ("Lempertzhofen") den Zehnt aus den Äckern "Hintersydenn, Winckel vnd Pfifferslo", zu Trautmannshofen ("Drawttenshouen") den Zehnt hinter der Viehzucht aus acht Äckern und zu Giggling ("Guckhling") den Zehnt aus zwei Äckern. Der Ettlinger hat mit seinem Eid geschworen, seinem Herrn treu und hold zu sein, ihn vor Schaden zu warnen und seinen Nutzen zu fördern, die Lehen von ihm und seinen Erben zu empfangen, verschwiegene Lehen, von denen er erführe, zu offenbaren und sonst alles zu tun, wozu ein Lehenmann gegenüber seinem Lehenherrn zu tun verpflichtet ist.
siegler: S = A
siegler: S = A
19 x 31 cm
Perg.
Urkunden
Deutsch
Besiegelung/Beglaubigung: 1 an Pressel anhängendes Siegel (Sekretsiegel, Siegelrest)
Überlieferung: Ausfertigung
Ausstellungsort: Amberg
Vermerke: Rückvermerke
Originaldatierung: ... geben zu Amberg auf donerstag nach Johannis Waptiste ...
Medium: A = Analoges Archivale
Regest: Kurfürst Philipp von der Pfalz verleiht nach dem Tod Pfalzgraf Ottos II. von Pfalz-Mosbach-Neumarkt Georg Ettlinger von Heimhof zu Lehen die Zehnten, die dieser von Georg Notthafft dem Jüngeren erkauft hat, nämlich zu Laaber allen großen und kleinen Zehnt, jedoch vom Hof des Segers von Anzenhofen ("Enntzenhofen") nur den halben Teil des großen und des kleinen Zehnts, auf dem Gut des Schmutzers den großen Zehnt zur Hälfte und den kleinen ganz, vom Hof des jungen Segers zwei Garben, des Weiteren zu Lampertshofen ("Lempertzhofen") den Zehnt aus den Äckern "Hintersydenn, Winckel vnd Pfifferslo", zu Trautmannshofen ("Drawttenshouen") den Zehnt hinter der Viehzucht aus acht Äckern und zu Giggling ("Guckhling") den Zehnt aus zwei Äckern. Der Ettlinger hat mit seinem Eid geschworen, seinem Herrn treu und hold zu sein, ihn vor Schaden zu warnen und seinen Nutzen zu fördern, die Lehen von ihm und seinen Erben zu empfangen, verschwiegene Lehen, von denen er erführe, zu offenbaren und sonst alles zu tun, wozu ein Lehenmann gegenüber seinem Lehenherrn zu tun verpflichtet ist.
Siegler: S = A
Maße: 19 x 31 cm
Content Preservation: 1
Kontrolle Rueckgabe: 0
Überlieferung: Ausfertigung
Ausstellungsort: Amberg
Vermerke: Rückvermerke
Originaldatierung: ... geben zu Amberg auf donerstag nach Johannis Waptiste ...
Medium: A = Analoges Archivale
Regest: Kurfürst Philipp von der Pfalz verleiht nach dem Tod Pfalzgraf Ottos II. von Pfalz-Mosbach-Neumarkt Georg Ettlinger von Heimhof zu Lehen die Zehnten, die dieser von Georg Notthafft dem Jüngeren erkauft hat, nämlich zu Laaber allen großen und kleinen Zehnt, jedoch vom Hof des Segers von Anzenhofen ("Enntzenhofen") nur den halben Teil des großen und des kleinen Zehnts, auf dem Gut des Schmutzers den großen Zehnt zur Hälfte und den kleinen ganz, vom Hof des jungen Segers zwei Garben, des Weiteren zu Lampertshofen ("Lempertzhofen") den Zehnt aus den Äckern "Hintersydenn, Winckel vnd Pfifferslo", zu Trautmannshofen ("Drawttenshouen") den Zehnt hinter der Viehzucht aus acht Äckern und zu Giggling ("Guckhling") den Zehnt aus zwei Äckern. Der Ettlinger hat mit seinem Eid geschworen, seinem Herrn treu und hold zu sein, ihn vor Schaden zu warnen und seinen Nutzen zu fördern, die Lehen von ihm und seinen Erben zu empfangen, verschwiegene Lehen, von denen er erführe, zu offenbaren und sonst alles zu tun, wozu ein Lehenmann gegenüber seinem Lehenherrn zu tun verpflichtet ist.
Siegler: S = A
Maße: 19 x 31 cm
Content Preservation: 1
Kontrolle Rueckgabe: 0
Ettlinger, Georg, von Heimhof
Notthafft, Georg, der Jüngere
Schmutzer
Seger zu Anzenhofen
Otto II., Pfalz-Mosbach-Neumarkt, Pfalzgraf
Philipp, Pfalz, Kurfürst
Anzenhofen (Gde. Pilsach, Lkr. Neumarkt i.d.OPf.)
Giggling (Gde. Pilsach, Lkr. Neumarkt i.d.OPf.)
Heimhof (Gde. Ursensollen, Lkr. Amberg-Sulzbach)
Laaber (Gde. Pilsach, Lkr. Neumarkt i.d.OPf.)
Lampertshofen (Stadt Neumarkt i.d.OPf., Lkr. Neumarkt i.d.OPf.)
Trautmannshofen (Markt Lauterhofen, Lkr. Neumarkt i.d.OPf.)
Amberg
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
26.03.2025, 12:04 MEZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
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- Lehenverwaltung (I.A.1.191) (Tektonik)
- Fürstentum Obere Pfalz, Lehenpropstamt Urkunden (Bestand)
- Laaber (Gde. Pilsach, Lkr. Neumarkt i.d.OPf.) (Gliederung)
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