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Anwendung des § 67 G 131: Anwendung bei Angehörigen des Forschungsamtes des Reichsluftfahrtministeriums
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Bundesministerium des Innern >> B 106 Bundesministerium des Innern >> Hauptgruppe 2 Öffentlicher Dienst >> (Az. 225*) Gesetz zu Artikel 131 GG (G131) >> 225 1 Einzelne Vorschriften des Gesetzes zu Artikel 131 GG (G 131) >> Personenkreis und Status nach Kapitel I G 131 >> Anwendung des § 67 G 131
Bundesministerium des Innern (BMI), 1949-
Aktenführende Organisationseinheit: II B 6 (1959)