Temmo von Bucholtz, Domherr der Kathedralkirche zu Münster und Besitzer des Amts Holthausen, bezeugt am 1. August 1623, dass er seinem eigenbehörigen Zeller Jacob Brüggemann und dessen Ehefrau Elsen aus der Bauerschaft Holthausen im Kirchspiel Enniger gestattet habe, von den Eheleuten Johann Keppeler und Anne Conerdings, Bürger und Bäcker der Stadt Münster, eine Hauptsumme in Höhe von 100 Reichstaler aufzunehmen, um damit Brüggemanns Erbe abzufinden. Die Eheleute Brüggemann geloben, bis zur Ablöse dafür jährlich in termino vincula Petri 6 Reichstaler Zinsen an die Eheleute Keppeler oder dem Inhaber dieses Konsensbriefs zu bezahlen. Es folgen Ausführungen zum Unterpfand und zur Schadloshaltung. Siegel- und Unterschriftsankündigung des Ausstellers. Adolph Anton Vagedes bezeugt am 12. Februar 1805, dass ihm oben genanntes Kapital im Namen seiner Ehefrau Marie Anne Hase zustehe und er die Schuldverschreibung der Bursa Vicariorum des Hohen Doms zu Münster mit 150 Reichstaler 21 Schillinge 5 Deut in Konventionsmünze zediert und übertragen habe