Henne 'Lummerlei' ('Lommerley'), Schöffe zu Weilburg, und seine Frau Aba setzen für ihre Seelen und die ihrer Vorfahren ('aldern'), namentlich des Lemfrid, + Vaters des Ausstellers, und seiner + Mutter und seines + Bruders Lemfrid dem Dekan und Kapitel des Stifts Weilburg zu rechtem Testament und Seelgerät 1 Malter Korngülte Weilburger Maß aus, die sie von allem Gut des Ausstellers zu Selters jährlich am 24. August ('uff sente Bartholomeus dag'), wie bei Pacht rechtsüblich, entrichten sollen. Dafür sollen Dekan und Kapitel die Jahrzeit der vorgenannten Personen und der Aussteller, wenn sie tot sind, mit Vigilien und Seelmessen begehen. Die Aussteller und ihre Erben können die Gülte mit 14 Mark Pfennig guter Weilburger Währung jährlich vor dem 22. Februar ('vor sente Peters dage als der lentzen angeet') ablösen und ablegen. Das Stift soll dafür wieder 1 Malter Korngülte kaufen und ihr Gedächtnis in obiger Weise ewig begehen. - Damme Sprykaste von Waldmannshausen, Vogt zu Weilburg, Ruker Becker von Drommershausen ('Trummershus(en)'), Bürgermeister, Heynemann Bruscher und Hermann Brunst, Schöffen daselbst, künden das Siegel der Stadt Weilburg an.
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Henne 'Lummerlei' ('Lommerley'), Schöffe zu Weilburg, und seine Frau Aba setzen für ihre Seelen und die ihrer Vorfahren ('aldern'), namentlich des Lemfrid, + Vaters des Ausstellers, und seiner + Mutter und seines + Bruders Lemfrid dem Dekan und Kapitel des Stifts Weilburg zu rechtem Testament und Seelgerät 1 Malter Korngülte Weilburger Maß aus, die sie von allem Gut des Ausstellers zu Selters jährlich am 24. August ('uff sente Bartholomeus dag'), wie bei Pacht rechtsüblich, entrichten sollen. Dafür sollen Dekan und Kapitel die Jahrzeit der vorgenannten Personen und der Aussteller, wenn sie tot sind, mit Vigilien und Seelmessen begehen. Die Aussteller und ihre Erben können die Gülte mit 14 Mark Pfennig guter Weilburger Währung jährlich vor dem 22. Februar ('vor sente Peters dage als der lentzen angeet') ablösen und ablegen. Das Stift soll dafür wieder 1 Malter Korngülte kaufen und ihr Gedächtnis in obiger Weise ewig begehen. - Damme Sprykaste von Waldmannshausen, Vogt zu Weilburg, Ruker Becker von Drommershausen ('Trummershus(en)'), Bürgermeister, Heynemann Bruscher und Hermann Brunst, Schöffen daselbst, künden das Siegel der Stadt Weilburg an.
88, U 86
88 Stift Weilburg, St. Walpurgis, Chorherren
Stift Weilburg, St. Walpurgis, Chorherren >> 1 Urkunden >> 1376-1425
1383 August 21
Ausfertigung, Pergament, mit versehrtem großem Ratssiegel. - Rückvermerke (15. Jh.): 1.: 'Littera presencie'. 2.: 'Ex parte Johannis Lommert(ey)' (!) 'de ml. siliginis in Selterß'
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Actum et d. ipso die feria sexta post festum assumpcionis beate Marie virginis gloriose 1383
Struck, St. Walpurgisstift Weilburg, Nr. 1223
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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17.06.2025, 14:07 MESZ