Bürgermeister und Rat der Stadt Münster in Westfalen bezeugen am 1. April 1686, dass sie dem Prokurator Caspar Osnabrück, dessen Erben oder dem Inhaber dieses Briefs eine jährliche Rente in Höhe von 5 Reichstaler, zahlbar am 15. Juni, gegen eine Hauptsumme in Höhe von 100 Reichstaler verkauft haben. Es folgen Ausführungen zum Gerichtsstand, zur Loskündigung und zum Unterpfand. Siegelankündigung des Ausstellers. Notiz des Fraters Augustinus Westmarck, Cancellarius des Minoritenklosters, vom 27. Mai 1754 betreffend die testamentarische Überlassung eines Kapitals in Höhe von 300 Imperialen des 1686 verstorbenen Arnold Osnabrück. Vermerk der Königlichen Regierung zu Münster vom 17. März 1838 über die Ungültigkeit der vorliegenden Obligation

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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