Verfügung: Die Erhebung und Kontrolle der polizeilichen Untersuchungskosten hat unter Verwendung von geeignetem Stempelpapier als Quittung zu erfolgen. Ein Regulativ über die Erhebung und Verrechnung der polizeilichen Untersuchungskosten in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen als Sonderdruck anbei

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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