Kameralamt Riedlingen(-Heiligkreuztal) (Bestand)
Vollständigen Titel anzeigen
Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Wü 125/21 T 1
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik) >> Südwürttembergische Bestände >> Finanzen >> Kameralämter (bis 1922 bestehende)
(1750-) 1806 - 1922 (-1940)
Überlieferungsgeschichte
Behördengeschichte
Das Kameralamt Riedlingen/ Heiligkreuztal bestand von 1806 - 1922 und befand sich von 1807 - 1909 in Heiligkreuztal. Im nachstehenden Bestand sind auch Akten der kurfürstlichen Kameralverwaltung Heiligkreuztal von 1804 - 1806, des Kameralamts Uttenweiler und vereinzelt der Kameralämter Biberach und Zwiefalten enthalten.
Im Einzelnen traten in der Einteilung des Kameralamts Riedlingen/ Heiligkreuztal folgende Änderungen ein: Gemäß Verordnung vom 14.07.1807 (Württ.Reg.Bl. von 1807, Seite 257) wurden dem Kameralamt Heiligkreuztal die Patrimonial-Herrschaften von Hornstein in Grüningen und Graf von Stauffenberg in Wilfingen zugeteilt. Durch Resolution vom 21.01.1810 (Württ.Reg.Bl. von 1810, S. 35) wurde das Kameralamt Uttenweiler (siehe Bestellnummer 16) aufgelöst und der geringe Aktenbestand dem Kameralamt Heiligkreuztal als Nachfolge-Kameralamt eingefügt. Ferner traten zum Kameralamt Heiligkreuztal folgende Patrimonial-Herrschaften des Kameralamts Uttenweiler bei: Fürst von Thurn und Taxis in Obermarchtal, Buchau, Dürmentingen und Scheer; Fürst von Fürstenberg in Neufra; Graf von Stadion in Oberstadion.
Laut Befehl vom 08.06.1811 wurden die Gefälle und Akten des Unteramts Fulgenstadt (Marbach) vom Kameralamt Weingarten an das Kameralamt Heiligkreuztal übergeben. Gemäß Verordnung vom 06.06.1819 (Württ.Reg.Bl. von 1819, Seite 293 - 304) wurde dem Kameralamt Heiligkreuztal bezüglich der Erhebung der Forst- und Jagdgefälle das Forstrevier Heiligkreuztal des Forstamts Altshausen zugeteilt. Durch Verordnung vom 03.05.1828 (Württ.Reg.Bl. von 1828, Seite 344) hat das Kameralamt Heiligkreuztal von dem Kameralamt Biberach/ Ochsenhausen die in den Bezirk des Oberamts Riedlingen gehörigen Orte Alleshausen, Buchau, Kappel, Moosburg, Oggelshausen, Offingen, Seekirch und Tiefenbach übernommen. Gemäß Dekret der Finanzkammer vom 23.06.1835, Nr. 6014, hat das Kameralamt Heiligenkreuztal von dem Kameralamt Schussenried die bisher im Ort Braunenweiler bezogenen Gefälle und (gemäß Dekret der Finanzkammer vom 15.09.1835, Nr. 6163) Zehnten von Streitberg übernommen. Laut Verordnung vom 06.03.1843 (Württ.Reg.Bl. von 1843, Seite 223) hat das Kameralamt Heiligenkreuztal den Ort Braunenweiler an das Kameralamt Saulgau/ Schussenried abgetreten. Desweiteren wurden durch Verordnung vom 28.02.1872 (Württ.Reg.Bl. von 1872, Seite 103) betr. Auflösung des Kameralamts Zwiefalten folgende Orte an das Kameralamt Saulgau/ Schussenried abgetreten: Saulgau mit den Parzellen Bernhausen, Engenweiler, Nonnenweiler, Schwarzenbach und Wilfertsweiler; Beizkofen, Blochingen, Bolstern mit den Parzellen Heratskirch, Holzmühle und Sägemühle; Bremen, Eichen, Ennetach mit Hipfelsberg, Enzkofen, Friedberg mit Wirnsweiler, Fulgenstadt, Großtissen mit Kleintissen, Günzkofen, Haid mit Bogenweiler, Häbersmühle und Sießen, Herbertingen, Heudorf, Hohentengen, Jettkofen, Mengen mit Granheim, Mieterkingen, Moosheim, Ölkofen mit Hagelsburg, Scheer, Ursendorf mit Altensweiler und Repperweiler; Völlkofen mit Birkhöfen und Wolfartsweiler. Gleichzeitig wurde die Erhebung der Forstgefälle in den Revieren Pflummern und Zwiefalten dem Kameralamt Heiligkreuztal übertragen. Schließlich wurde laut Bekanntmachung des Finanzministeriums vom 24.09.1909 (Amtsblatt des württ. Steuerkoll. von 1908, S.561) der Sitz des Kameralamts Heiligkreuztal nach Riedlingen verlegt.
Bestandsgeschichte und Bearbeiterbericht
Der Bestand umfasst 798 Akten und 58 Bände = 13,2 laufende Meter.
Die Unterlagen wurden zunächst im Staatsarchiv Ludwigsburg als Bestand F 76 geführt. Das Findbuch erstellte Karl Lenth im Jahr 1952. Der Bestand umfasste zu diesem Zeitpunkt die Bestellnummern 1 - 808.
Aus der Akzession 1975/1 (Bestand Staatliches Liegenschaftsamt Ravensburg, Wü 127/5) wurden die Bes tellnummern 809 und 810 zum Bestand Wü 125/21 T 1 hinzugefügt, aus der Akzession 1979/45 die Bestellnummern 811 bis 821.
Gunther Steinebronn gab die zuvor nur handschriftlich vorliegenden Titelaufnahmen in das Erschließungsprogramm scopeArchiv ein und nahm die Indizierung vor. Corinna Knobloch fügte den Nachtrag in die Klassifikation des alten Findbuches ein und führte abschließende redaktionelle Arbeiten durch.
Die Zitierweise des Bestandeslautet:
Wü 125/21 T 1 Nr. [Bestellnummer]
Behördengeschichte
Das Kameralamt Riedlingen/ Heiligkreuztal bestand von 1806 - 1922 und befand sich von 1807 - 1909 in Heiligkreuztal. Im nachstehenden Bestand sind auch Akten der kurfürstlichen Kameralverwaltung Heiligkreuztal von 1804 - 1806, des Kameralamts Uttenweiler und vereinzelt der Kameralämter Biberach und Zwiefalten enthalten.
Im Einzelnen traten in der Einteilung des Kameralamts Riedlingen/ Heiligkreuztal folgende Änderungen ein: Gemäß Verordnung vom 14.07.1807 (Württ.Reg.Bl. von 1807, Seite 257) wurden dem Kameralamt Heiligkreuztal die Patrimonial-Herrschaften von Hornstein in Grüningen und Graf von Stauffenberg in Wilfingen zugeteilt. Durch Resolution vom 21.01.1810 (Württ.Reg.Bl. von 1810, S. 35) wurde das Kameralamt Uttenweiler (siehe Bestellnummer 16) aufgelöst und der geringe Aktenbestand dem Kameralamt Heiligkreuztal als Nachfolge-Kameralamt eingefügt. Ferner traten zum Kameralamt Heiligkreuztal folgende Patrimonial-Herrschaften des Kameralamts Uttenweiler bei: Fürst von Thurn und Taxis in Obermarchtal, Buchau, Dürmentingen und Scheer; Fürst von Fürstenberg in Neufra; Graf von Stadion in Oberstadion.
Laut Befehl vom 08.06.1811 wurden die Gefälle und Akten des Unteramts Fulgenstadt (Marbach) vom Kameralamt Weingarten an das Kameralamt Heiligkreuztal übergeben. Gemäß Verordnung vom 06.06.1819 (Württ.Reg.Bl. von 1819, Seite 293 - 304) wurde dem Kameralamt Heiligkreuztal bezüglich der Erhebung der Forst- und Jagdgefälle das Forstrevier Heiligkreuztal des Forstamts Altshausen zugeteilt. Durch Verordnung vom 03.05.1828 (Württ.Reg.Bl. von 1828, Seite 344) hat das Kameralamt Heiligkreuztal von dem Kameralamt Biberach/ Ochsenhausen die in den Bezirk des Oberamts Riedlingen gehörigen Orte Alleshausen, Buchau, Kappel, Moosburg, Oggelshausen, Offingen, Seekirch und Tiefenbach übernommen. Gemäß Dekret der Finanzkammer vom 23.06.1835, Nr. 6014, hat das Kameralamt Heiligenkreuztal von dem Kameralamt Schussenried die bisher im Ort Braunenweiler bezogenen Gefälle und (gemäß Dekret der Finanzkammer vom 15.09.1835, Nr. 6163) Zehnten von Streitberg übernommen. Laut Verordnung vom 06.03.1843 (Württ.Reg.Bl. von 1843, Seite 223) hat das Kameralamt Heiligenkreuztal den Ort Braunenweiler an das Kameralamt Saulgau/ Schussenried abgetreten. Desweiteren wurden durch Verordnung vom 28.02.1872 (Württ.Reg.Bl. von 1872, Seite 103) betr. Auflösung des Kameralamts Zwiefalten folgende Orte an das Kameralamt Saulgau/ Schussenried abgetreten: Saulgau mit den Parzellen Bernhausen, Engenweiler, Nonnenweiler, Schwarzenbach und Wilfertsweiler; Beizkofen, Blochingen, Bolstern mit den Parzellen Heratskirch, Holzmühle und Sägemühle; Bremen, Eichen, Ennetach mit Hipfelsberg, Enzkofen, Friedberg mit Wirnsweiler, Fulgenstadt, Großtissen mit Kleintissen, Günzkofen, Haid mit Bogenweiler, Häbersmühle und Sießen, Herbertingen, Heudorf, Hohentengen, Jettkofen, Mengen mit Granheim, Mieterkingen, Moosheim, Ölkofen mit Hagelsburg, Scheer, Ursendorf mit Altensweiler und Repperweiler; Völlkofen mit Birkhöfen und Wolfartsweiler. Gleichzeitig wurde die Erhebung der Forstgefälle in den Revieren Pflummern und Zwiefalten dem Kameralamt Heiligkreuztal übertragen. Schließlich wurde laut Bekanntmachung des Finanzministeriums vom 24.09.1909 (Amtsblatt des württ. Steuerkoll. von 1908, S.561) der Sitz des Kameralamts Heiligkreuztal nach Riedlingen verlegt.
Bestandsgeschichte und Bearbeiterbericht
Der Bestand umfasst 798 Akten und 58 Bände = 13,2 laufende Meter.
Die Unterlagen wurden zunächst im Staatsarchiv Ludwigsburg als Bestand F 76 geführt. Das Findbuch erstellte Karl Lenth im Jahr 1952. Der Bestand umfasste zu diesem Zeitpunkt die Bestellnummern 1 - 808.
Aus der Akzession 1975/1 (Bestand Staatliches Liegenschaftsamt Ravensburg, Wü 127/5) wurden die Bes tellnummern 809 und 810 zum Bestand Wü 125/21 T 1 hinzugefügt, aus der Akzession 1979/45 die Bestellnummern 811 bis 821.
Gunther Steinebronn gab die zuvor nur handschriftlich vorliegenden Titelaufnahmen in das Erschließungsprogramm scopeArchiv ein und nahm die Indizierung vor. Corinna Knobloch fügte den Nachtrag in die Klassifikation des alten Findbuches ein und führte abschließende redaktionelle Arbeiten durch.
Die Zitierweise des Bestandeslautet:
Wü 125/21 T 1 Nr. [Bestellnummer]
798 Akten, 58 Bände (13,2 lfd.m)
Bestand
Heiligkreuztal, Altheim BC; Kameralamt
Riedlingen BC; Kameralamt
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 08:37 MESZ