Notiz über eine Abmachung, die der pfalzgräfliche Hofmeister und die Räte zu Heidelberg mit Hans von Brandeck vereinbart haben und Dienstgelder, säumige Gülten und Pferdeschäden betrifft, die der Kurfürst [Philipp] von der Pfalz schuldig geblieben war: Diese hat der Pfalzgraf nun bis auf 120 Gulden bezahlt, welche er bis zu St. Martin [=1 11.11.] ausrichten soll. Zu Weihnachten ist ihm dann wieder eine Gülte über 100 Gulden gemäß der Verschreibung zu geben. Die Ausgaben über 37 Gulden 4 Albus 6 Pfennig, die Hans von Brandeck seinem Wirt "zur Krone" (zur kronen) zu Heidelberg schuldig geblieben ist, soll der Pfalzgraf dem Wirt bezahlen und dann an den 120 Gulden zu Martini abziehen. Bezüglich seines auswärtigen Diensts (fernendinsts) fragen die Räte an, ob der Pfalzgraf ihm künftig jährlich 50 Gulden geben möge, wenn er von Haus aus gerüstet bis auf Widerruf dient. Sollte er zu Kriegsgeschäften über ein Jahr gebraucht werden, soll der Pfalzgraf ihm für jedes mitgebrachte Pferd 20 Gulden geben und Ersatz für Kriegsschäden leisten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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