Jörg Wart, zu Kemnat seßhaft, dem durch eine frühere U. verboten worden war, seine Wirtschaft zu betreiben, jedoch auf seine und seiner Freundschaft Bitten dieser Strafe wieder erlassen, um sich und seine Familie ernähren zu können, verspricht, die frühere Verschreibung weiterhin zu befolgen, sich künftig wohl und gehorsam zu verhalten, den Geboten und Ordnungen der Obrigkeit jederzeit nachzukommen, niemanden, dem es nicht gebührt, abends über die Zeit hinaus in der Wirtschaft sitzen oder spielen zu lassen und keinen Wein auszugeben, auch selbst nicht zu spielen, vielmehr ungebührliches Verhalten unverzüglich der Obrigkeit anzuzeigen und seine Wirtschaft gemäß der Landesordnung zu betreiben. Bürgen mit 100 fl: sein Bruder Bartlin Wart, Schultheiß zu Kemnat,und sein Vetter Jörg Ferlin von Plieningen [Stadt Stuttgart].