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Johann Brendel von Homburg der Ältere, Burggraf der Stadt und
Burg Friedberg, bekundet, dass Johann [II. von Henneberg], erwählter und
bestätigter...
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1531-1540
1536 August 12
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Gescheen und geben uff Sambstag nach Laurentii im funffzehenhunderten und sehs und dreyssigsten iare
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Johann Brendel von Homburg der Ältere, Burggraf der Stadt und Burg Friedberg, bekundet, dass Johann [II. von Henneberg], erwählter und bestätigter Abt von Fulda, im vergangenen Jahr versucht hat die Orte Schackau (Schacken) und Eckweisbach für sich zu beanspruchen. Deshalb ist es mit Philipp von Eberstein zu Streitigkeiten gekommen und Johann Brendel hat den Abt gebeten, als Schlichter den Konflikt lösen zu dürfen. Philipp von Eberstein hat wegen dieses Streits 1535 Juli 7 an Dekan und Konvent von Fulda einen Brief geschrieben (Datum Mitwochen nach Heimsuchunge Marie anno etcetera funffzehen hundert und funff und dreyssig). Nach einem Brief Johann Brendels hat Philipp diesem 1536 Februar 5 [siehe inserierte Urkunde] geantwortet und Johann darum gebeten, sich beim Abt für ihn einzusetzen und diesem mitzuteilen, dass er ihn mit seinem vorherigen Schreiben an Dekan und Konvent nicht beleidigen wollte. Johann Brendel hat diesen Brief an den Abt weitergeleitet und erreicht, dass Philipp wieder in Gnaden aufgenommen wird. Desweiteren stiften Johann Brendel und die Burgmänner von Friedberg folgenden Vergleich zwischen beiden Parteien: Erstens soll alle Ungnade und aller Widerwille auf beiden Seiten beigelegt sein. Dies betrifft auch Philipps Sohn Georg (Jorge) von Eberstein und Abt Johanns Vater Graf Wilhelm [IV.] von Henneberg[-Schleusingen] sowie alle anderen Personen, die von den Streitigkeiten betroffen sind. Beide Parteien sollen alle getroffenen Vereinbarungen einhalten. Zweitens soll Abt Johann zum nächsten Fest Maria Geburt [1536 September 8] in Fulda 150 Gulden erhalten, ein Gulden zu 44 Gnacken. Diese Summe soll die Juden in Franken erhalten als Entschädigung für das ihnen entwendete Geld. Die Juden sollen dann keine weiteren Ansprüche mehr geltend machen. Drittens soll Georg von Eberstein innerhalb des nächsten Jahrs mit sechs Pferden dem Abt als Entschädigung (abtrag) einen dreimonatigen Reiterdienst leisten, dann wenn ihn der Abt dazu auffordert, die Unkosten für Verpflegung und Futter trägt der Abt. Über die Entschädigung urteilt Johann Brendel. Viertens sollen die Kosten, die beiden Seiten durch die Streitigkeiten um Schackau entstanden sind sowie die erhobenen Abgaben nicht mehr gegeneinander aufgerechnet werden [?], Philipp von Eberstein werden die Dörfer Schackau und Eckweisbach zugesprochen. Damit soll keine Partei weitere Forderungen an die Gegenseite stellen. Fünftens soll Georg von Eberstein dem Abt von Fulda und dem Graf von Henneberg Sicherheiten (caution) geben, dass er zukünftig nicht mehr gegen das Kloster, dessen Besitzungen und Angehörige Gewalt ausüben wird. Diese Sicherheiten soll er Johann Brendel nennen. Der Abt überlässt Philipp die strittigen Besitzungen und entlässt die Untertanen der beiden Dörfer aus seiner Herrschaft [?]. Diejenigen, die dem Abt abgabepflichtig sind, sollen weiterhin dem Abt verpflichtet sein. Dies darf von den von Eberstein nicht in Frage gestellt werden. Sechstens soll sich der Abt an Johann Brendel und die anderen Schiedsleute wenden, wenn er der Meinung ist, dass die Gegenseite sich nicht an die Vertragsbedingungen hält [?]. Ihrem abschließenden Urteil will er sich dann unterwerfen. Der Vergleich soll dann weiterhin Bestand haben. Siebtens entlässt der Abt Georg (Jorge) Nusessen wegen der Urfehde, die er Johann Brendel geleistet hat, aus dem Gefängnis und erlaubt ihm seinen Besitz zu verkaufen und das Herrschaftsgebiet Fuldas zu verlassen. Damit sind alle Streitigkeiten beigelegt, alle Parteien verzichten auf weitere Maßnahmen. Dieser Vertrag liegt in zweifacher Ausfertigung vor und wird beiden Parteien zugestellt. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Johann Brendel von Homburg der Ältere
Inserierte Urkunde von 1536 Februar 5: Philipp von Eberstein schreibt an seinen Vetter und Schwager Johann Brendel, dass er nach der Einnahme seiner Dörfer Schackau und Eckweisbach durch Johann [II. von Henneberg], Abt von Fulda, an Dekan und Konvent von Fulda geschrieben hat, damit diese auf den Abt einwirken und Philipp seine Besitzungen zurückbekommt. Dies hat den Unmut des Abtes hervorgerufen. Philipp hebt hervor, dass es nicht seine Absicht war, den Abt zu beleidigen, sondern dass er ihm immer verbunden war. Er bittet Johann Brendel, sich für ihn beim Abt einzusetzen, damit er seinen Besitz wiedererlangt. Siegelankündigung, Ankündigung der eigenhändigen Unterfertigung. (Datum Sambstag nach sanct Blasii anno XVc XXXVI iare).
Gnacken sind geringhaltige Groschen.
Information on confiscated assets
Further information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person who submitted a compensation claim for damage caused by Nazi persecution. If the application was submitted by a person other than the persecuted person, this other person is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecuted person, if there is one, is noted. In the sources, the persecuted person is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
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