Nach dem Tod des Ratsherren Walter Ehinger von Balzheim [Alb-Donau-Kreis] des Jüngeren ist es zwischen seiner Witwe Elisabeth geborene Mülich und ihren erbetenen Pflegern Johann Ulrich Ehinger von Balzheim und Dr. Leo Wolfahrt, Stadtarzt in Ulm, auf der einen Seite sowie den Ratsherren Hermann Rot, Johann Baldinger und Johann Ehinger von Balzheim auf der anderen Seite zu Streitigkeiten über das Testament des Walter Ehinger, das dieser im Jahr 1582 errichtet hatte, gekommen. Die Mitglieder des älteren geheimen Rats Eustachius Günzburger und Servatius Ehinger von Balzheim haben auf Bitte der streitenden Parteien einen Vergleich zwischen ihnen vermittelt. Nachdem ein am 13. Februar 1563 geschlossener Ehevertrag zwischen Walter Ehinger und Elisabeth geborener Mülich sowie das Testament des Walter Ehinger vom 8. Dezember 1582 gemäß den Bestimmungen des Ulmer Stadtrechts ausgefertig wurden, soll es bei den darin festgelegten Bestimmungen über die Verteilung der Hinterlassenschaft des Walter Ehinger bei seinem erbenlosen Tod bleiben. An Elisabeth Ehinger fallen außerdem das von ihr in die Ehe eingebrachte Heiratsgut, die ihr von ihrem Ehemann anlässlich der Heirat verschriebene Morgengabe sowie alles, was ihr Walter Ehinger in seinem Testament hinterlassen hat. Dagegen soll Elisabeth Ehinger ihren Miterben aus der Hinterlassenschaft 7,25 Jauchert Äcker, die Pferde und den Harnisch ihres Ehemannes sowie 900 Gulden Ulmer Währung zur Abgeltung aller ihrer Forderungen übergeben. Außerdem hat sie alle noch nicht beglichenen Schulden ihres Ehemannes zu bezahlen. Dagegen sollen ihre Miterben den Prozess, den Ulrich Ehinger als Familienältester und damit Verwalter der Ehingerischen Familienstiftungen gegen seinen Vorgänger in diesem Amt Walter Ehinger den Alten und seine Erben vor dem Stadtgericht in Ulm angestrengt hat, übernehmen und auf ihre Kosten zu einem Ende bringen.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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