Anton von Lützelburg, württembergischer Oberamtmann zu Oberkirch, legt die zwischen dem Kloster Allerheiligen und Klaus von Schauenburg bestehenden Streitigkeiten wegen des von Klaus von Schauenburg auf Ableben des Propstes Norbert von Allerheiligen geforderten Todesfalls dahin bei, dass das Kloster diesmal 20 Reichstaler als Todfall bezahlen soll, dass jedoch diese Entscheidung den von beiden Parteien vertretenen Rechtsstandpunkten nicht als Präzedenzfall gelten soll.