Streit um die Besetzung der Sekretärsstelle an der Mannkammer der Propstei von St. Marien zu Aachen. Der Propst Graf Joseph von Manderscheid und Blankenheim habe den Lehnsmann und Fiskalanwalt Johann Ferdinand Malaise du Verly 1723 als Provisional-Lehnsschreiber benannt und nach seinem Tod diese Stelle dem Appellanten aufgetragen. Dagegen habe der Notar Weinand, der provisorischer Untersekretär gewesen sei, vor dem brabantischen Lehnhof zu Brüssel geklagt. Auf das Urteil dieses auswärtigen Gerichts hin hat der Abt von Kornelimünster am 29. Okt. 1731 das Dekret erlassen, daß Weinand sich innerhalb von 14 Tagen mit der Lehnsschreiberstelle in Kornelimünster investieren lassen soll. Dagegen appelliert der Notar Lambrichs an das RKG, da er der rechtmäßige Inhaber dieser Stelle sei.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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