Streit um die Besetzung der Sekretärsstelle an der Mannkammer der Propstei von St. Marien zu Aachen. Der Propst Graf Joseph von Manderscheid und Blankenheim habe den Lehnsmann und Fiskalanwalt Johann Ferdinand Malaise du Verly 1723 als Provisional-Lehnsschreiber benannt und nach seinem Tod diese Stelle dem Appellanten aufgetragen. Dagegen habe der Notar Weinand, der provisorischer Untersekretär gewesen sei, vor dem brabantischen Lehnhof zu Brüssel geklagt. Auf das Urteil dieses auswärtigen Gerichts hin hat der Abt von Kornelimünster am 29. Okt. 1731 das Dekret erlassen, daß Weinand sich innerhalb von 14 Tagen mit der Lehnsschreiberstelle in Kornelimünster investieren lassen soll. Dagegen appelliert der Notar Lambrichs an das RKG, da er der rechtmäßige Inhaber dieser Stelle sei.
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Streit um die Besetzung der Sekretärsstelle an der Mannkammer der Propstei von St. Marien zu Aachen. Der Propst Graf Joseph von Manderscheid und Blankenheim habe den Lehnsmann und Fiskalanwalt Johann Ferdinand Malaise du Verly 1723 als Provisional-Lehnsschreiber benannt und nach seinem Tod diese Stelle dem Appellanten aufgetragen. Dagegen habe der Notar Weinand, der provisorischer Untersekretär gewesen sei, vor dem brabantischen Lehnhof zu Brüssel geklagt. Auf das Urteil dieses auswärtigen Gerichts hin hat der Abt von Kornelimünster am 29. Okt. 1731 das Dekret erlassen, daß Weinand sich innerhalb von 14 Tagen mit der Lehnsschreiberstelle in Kornelimünster investieren lassen soll. Dagegen appelliert der Notar Lambrichs an das RKG, da er der rechtmäßige Inhaber dieser Stelle sei.
AA 0627, 3314 - L 52/122
AA 0627 Reichskammergericht, Teil V: I-L
Reichskammergericht, Teil V: I-L >> 3. Buchstabe L
1732 - 1739 (1723 - 1741)
Enthaeltvermerke: Kläger: Johann Paul Lambrichs, lehnspropsteilicher Sekretär, zu Aachen, (Bekl.) Beklagter: Abt Hyazinthus Adolphus von Kornelimünster (Kr. Aachen) und Johann Adam Weinand(ts) zu Aachen, (Kl.: Weinand) Prokuratoren (Kl.): Lic. J. C. M. J. Heeser iunior 1732 - Subst.: Lic. Johann Franz Wolff Prokuratoren (Bekl.): Lic. Johann Konrad Helffrich 1732 - Dr. Johann Nikolaus Schmid 1732 - Subst.: Lic. Joseph Ambrosius Stephani - Lic. Johann Wilhelm Weylach 1733 - Subst.: Dr. Johann Hermann Scheurer - Lic. Johann Matthäus Müller 1738 - Subst.: Lic. Konrad Anton Weiskirch Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Abt von Kornelimünster 1731 - 2. RKG 1732 - 1739 (1723 - 1741) Beweismittel: Urteil des brabantischen Lehnhofs zu Brüssel von 1729 (Q 13). Botenlohnschein (Q 24). Gerichtsakten des Lehnhofs zu Brüssel in Sachen Weinandts ./. Lambrichs (Q 40). Beschreibung: 6,5 cm, 328 Bl., lose; Q 1 - 18, 20 - 56, 14 Beilagen von 1732 - 1741, es fehlt Q 19.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:22 MESZ