Konrad [III.], Erzbischof von Mainz, und der edle Konrad, Herr zu Weinsberg, treffen folgende Abmachungen: 1) Konrad von Weinsberg gibt seinen Teil der drei Dörfer Schefflenz für 4.000 Gulden dem Erzbischof auf Wiederkauf 14 Tage vor der kommenden Fasnacht zu kaufen; 2) Konrad von Weinsberg soll Erzbischof Konrad ein Viertel von Weinsberg für 6.000 Gulden verschreiben, mit diesem Geld die von Herzog Ludwig III., Pfalzgraf bei Rhein innegehabte Hälfte von Weinsberg bis St. Georgstag über ein Jahr auslösen und danach das von ihm selbst gegenwärtig noch innegehabte Viertel ebenfalls Erzbischof Konrad verschreiben, so dass beiden Herrschaften Weinsberg je zur Hälfte gehört; 3) Erzbischof Konrad verspricht, Konrad von Weinsberg binnen drei Jahren dabei zu helfen, alle Rechte an der Stadt Weinsberg zu gewinnen und vor allem die früher nicht vorhandene Mauer zwischen Burg und Stadt Weinsberg zu beseitigen; beide sollen sich nicht gesondert mit denen von Weinsberg versöhnen und Burg und Stadt Weinsberg zu gleichem Recht innehaben; 4) Erzbischof Konrad will Konrad von Weinsberg nach Abbruch der Mauer dabei behilflich sein, dass die Stadt Weinsberg die Herzog Ludwig jährlich fälligen 200 Gulden ablöst und fortan an sie zahlt; 5) Konrad von Weinsberg erlaubt Erzbischof Konrad, Neuenstadt (die nuwe stat) von Ritter Hans von Helmstadt und Swicker von Sickingen für 16.500 Gulden auszulösen unter der Bedingung, ihm selbst dann ein Viertel von Neuenstadt oder statt dessen 4.000 Gulden zu überlassen, so dass in diesem Falle Erzbischof Konrad Neuenstadt für 20.500 Gulden innehätte; 6) Burg Weinsberg und Schefflenz darf Konrad von Weinsberg nur zusammen mit Neuenstadt auslösen. Löst er dagegen Neuenstadt eher als Erzbischof Konrad aus, so steht es ihm frei, Weinsberg und Schefflenz einzeln oder zusammen von Erzbischof Konrad auszulösen; er verspricht aber für diesen Fall, Neuenstadt danach nicht wieder zu versetzen, ohne es zuvor Erzbischof Konrad angeboten zu haben; 7) die gegenwärtigen Abmachungen sollen verbrieft werden.