Hieronymus [Verallo], Erzbischof von Rossano (Rossaniensis), Nuntius, befiehlt auf die Supplik des Administrators und Deutschmeisters Wolfgang hin, im Prozeß des Bittstellers gegen Abt und Konvent des Klosters Schöntal (in speciosa valle), Würzburger Bistums, wegen nicht gen. Rechte die Gegenpartei und alle anderen, derer es bedarf, notfalls unter der Anrufung von kirchlichen und Geldstrafen, des Interdikts und der Anrufung der weltlichen Gewalt, zur Vernehmung zu zitieren (concessum ut petitur...et cum clausula...).

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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