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Schiedsspruch der herzoglich bergischen Räte Johan von Landsberg, Hofmeister, Wilhelm von Nesselrode zu Stein, Ritter, Gawyn von Schwanenberg, bergischer Landdrost, Johann Quade und Lambert von Bevessen, wonach Gerard von Rewen verpflichtet wird, der Abtei Siegburg eine verschriebene Rente von 12 Malter Roggen zu zahlen und die Rückstände abzutragen, wogegen der gegen ihn ausgesprochene Bann aufgehoben wird. D. Sonntag nach St. Margarethentag.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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