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Klage (vor dem Stadtrichter) des Herman upn Oerde, in Diensten des Domküsters Dederich Ketteler, gegen Lambert Bureick . Kläger behauptet, der Beklagte habe ihn einen Fisch- und Schafdieb gescholten. Er verlangt Widerruf, resp. 100 Goldgulden Buße.
Klage (vor dem Stadtrichter) des Herman upn Oerde, in Diensten des Domküsters Dederich Ketteler, gegen Lambert Bureick . Kläger behauptet, der Beklagte habe ihn einen Fisch- und Schafdieb gescholten. Er verlangt Widerruf, resp. 100 Goldgulden Buße.
Enthält: Da er in Münster nicht „pfandbar“ angesessen ist, muss er auf Verlangen des Beklagten Bürgen stellen. M. Johan Grotegere verbürgt sich. Gegen das Urteil, nach dem er der Beleidigung abschwören soll, legt der Beklagte Berufung ein. Erwähnt werden Johan Reddeker von Ahaus und Arnold Bokelman.