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Bürgermeister und Gemeinderat beurkunden und bekennen im Namen der Pflichtigen die Ablösung der ehemals der Gemeinde zustehenden Grundgefälle in Höhe von 135 Gulden und 22 Kreuzern (Mit Verzichtserklärung und anderen behördlichen Erklärungen)
Bürgermeister und Gemeinderat beurkunden und bekennen im Namen der Pflichtigen die Ablösung der ehemals der Gemeinde zustehenden Grundgefälle in Höhe von 135 Gulden und 22 Kreuzern (Mit Verzichtserklärung und anderen behördlichen Erklärungen)