Heinrich Eckhart von Alburg und seine Ehefrau Barbara bekunden, dass Abt Erasmus von St. Emmeram ihnen auf einer huebpaus in Alburg und auf einem weiteren Gut dort, das zuvor die Hainspeckin innegehabt hat, Erbrecht laut eines hierüber ausgestellten und hier inserierten erbbrieffs vom 12. Mai 1548 (siehe Nr. 3215a) verliehen hat. S: Georg Guetknecht, Unterrichter von Straubing