Magister Gottfried Kanonich zu St. Johann in Mainz von dem Erzbischof Werner von Mainz als Richter ad hoc bestellt, verurteilt den Ritter Dietrich Nibelung von Hattersheim auf Klagen des Klosters Altenmünster in Mainz (vertreten durch die Syndici Arnold und Peter) demselben die entzogene halbe Vogtei zu Hattersheim mit ben. Gefällen zu restituieren, da das Kloster diese halbe Vogtei von Rudolf von Hohenweisel (Hovewizele) käuflich erworben habe.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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