Hans Schöblin der Spießmacher von Hepsisau, wegen des Verdachts, dem Bläsi Baur von Hepsisau 52 fl gestohlen zu heben, zu Kirchheim gef., jedoch auf Fürbitte und in Anbetracht seines hohen Alters unter der Bedingung freigelassen, dass er die Atzung bezahle, sich jederzeit auf Anforderung wieder stelle, außerdem 200 fl verbürge und sich künftig wohl verhalte, verpflichtet sich, dies alles auszuführen und zu halten, und schwört U. Er stellt ferner 6 Bürgen, die sich verpflichten, ihn im Fall der Übertretung dieser U. binnen 8 Tagen festzunehmen und der Herrschaft im Gefängnis zu überantworten oder, wenn dies nicht geschähe, 200 fl Poenfall zu zahlen. Bürgen: seine Brüder, Vettern und Freunde: Konrad und Michel Schöblin, Hans Bawman, Michel Gretzinger, alle aus Hepsisau, Kaspar Bock von Bissingen, Peter Langneck von Weilheim.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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