Papst Johann XXII. an den Abt von St. Jakob in Lüttich (Leodiensis) und die Dekane von St. Adalbert in Aachen (Aquensis) und St. Servatius in Maastricht (Traiectensis): Äbtissin und Kapitel des der römischen Kirche unm-ittelbar unterstellten Stiftes Essen haben sich darüber beschwert, dass der Subdekan Konrad von Rennenberg (Rennynberch) und der Domkanoniker Gerhard von Limburg (Lymburch) als Kollektoren des dem Klerus von Stadt und Diözese vom Erzbischof auf einer Synode auferlegten dreijährigen Zehnten zur Unterstützung der Kölner Kirc-he ihnen befohlen hätten, den Zehnten des ersten Jahres abzuliefern, und zwar gemäß einer alten Schätz-ung (taxationem) zu einem bestimmten Termin, andernf-alls die Mitglieder des Kapitels der Suspension und Exkommunikation, ihre Kirche aber dem Interdikt anheim fallen würden. Äbtissin und Kapitel hätten die Kollektoren darauf hingewiesen, dass sie von den vom Erzbischof seinem Klerus auferlegten Abgaben, Steuern und Kollekten (exactionibus, talliis et collectis) durch ein Spezialprivileg des apostolischen Stuhles exemt seien, und hätten jene gebeten, den Befehl zurückzuziehen. Das aber hätten jene nicht getan, sondern ihrerseits an den apostolischen Stuhl appelliert. Er beauftragt nun die eingangs Genannten, den Fall zu untersuchen. Datum Auinione 5. idus februarii, pontificatus nostri a. 6.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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