Papst Johann XXII. an den Abt von St. Jakob in Lüttich (Leodiensis)
und die Dekane von St. Adalbert in Aachen (Aquensis) und St. Servatius in
Maastricht (Traiectensis): Äbtissin und Kapitel des der römischen Kirche
unm-ittelbar unterstellten Stiftes Essen haben sich darüber beschwert, dass
der Subdekan Konrad von Rennenberg (Rennynberch) und der Domkanoniker
Gerhard von Limburg (Lymburch) als Kollektoren des dem Klerus von Stadt und
Diözese vom Erzbischof auf einer Synode auferlegten dreijährigen Zehnten zur
Unterstützung der Kölner Kirc-he ihnen befohlen hätten, den Zehnten des
ersten Jahres abzuliefern, und zwar gemäß einer alten Schätz-ung
(taxationem) zu einem bestimmten Termin, andernf-alls die Mitglieder des
Kapitels der Suspension und Exkommunikation, ihre Kirche aber dem Interdikt
anheim fallen würden. Äbtissin und Kapitel hätten die Kollektoren darauf
hingewiesen, dass sie von den vom Erzbischof seinem Klerus auferlegten
Abgaben, Steuern und Kollekten (exactionibus, talliis et collectis) durch
ein Spezialprivileg des apostolischen Stuhles exemt seien, und hätten jene
gebeten, den Befehl zurückzuziehen. Das aber hätten jene nicht getan,
sondern ihrerseits an den apostolischen Stuhl appelliert. Er beauftragt nun
die eingangs Genannten, den Fall zu untersuchen. Datum Auinione 5. idus
februarii, pontificatus nostri a. 6.