Probst, Dekan und Kapitel des Doms zu Konstanz und die Stadt Esslingen einigen sich auf folgendes: die Stadt nimmt jene und ihre Pfleger in Esslingen wegen der ihr erwiesenen Dienste besonders hinsichtlich 83 1/2 Pfund Heller, wofür sie den Wein des Kapitels verkaufte und ausschenkte, und 49 (aun ains fünfzic) Pfund Heller, welche dieses ihr geliehen hatte, als Bürger auf, gibt ihnen alle Rechte der ansässigen Bürger, ihren Nutzen, Korn und Wein zu verkaufen, ohne Zoll zu geben, verspricht, sie, ihre Güter, die Zehnten zu Cannstatt und Buoch und ihre Hofraite in der Stadt zu schützen und von ihnen, ihren Pflegern, Häusern, Wein, Korn, sonstigen Gütern und Gülten weder Steuer, noch Zoll, noch sonstige Schatzung oder Dienste zu nehmen außer 15 Pfund jährlich am 11. November (Martins tage) und erlässt ihnen verfallene Abgaben; dagegen erlässt das Kapitel der Stadt die 132 1/2 Pfund Heller und alle Frevel, welche sie an den Pflegern, Häusern, Kellern und durch den Ausschank des Weins beging.
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Namensnennung 3.0 Deutschland