Dem wirklichen Geheimen Rat, Herrn Ludwig Gebhard, Freiherrn von Hoym, aufgetragene Oberinspektion, auch das dem Geheimen Rat Adolph Magnus Freiherr von Hoym anvertraute Direktorium bei der Obersteuereinnahme (am 8. Mai 1865 vom landständischen Archiv abgegeben)