Johann Christoph Krafft und Albrecht Krafft verleihen als Verwalter der Krafft'schen Stiftung Leonhard Giel die Äschenmühle zu Silheim mit allen Rechten und allem Zubehör sowie etwa 2 Jauchert aufgeführten Äckern, 2,5 Tagwerk Wiesen und 4 Jauchert Hölzern, als Erblehen. Zuvor hatte Giels Vater Jakob die Mühle innegehabt. Die niedere Obrigkeit besitzen die Krafft, die auch die jährlichen Abgaben von je 3 Imi Roggen und Kern, 2 fl. Heugeld, 100 Eier, 4 Hühner und ein Fastnachtshuhn erhalten. Handlohn und Weglöse bei einem möglichen Besitzerwechsel betragen je 2 Pfd. Heller. Die Lehensherren verpflichten sich zum Rechtsbeistand, dessen Kosten Giel trägt. Giel darf ohne Wissen der Lehensherren keine Anleihen auf sein Gut machen, für das er ein Kaufrecht besitzt.